SeniorenService

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Definition und Angebote


Eine Haushaltshilfe entlastet den familiären Alltag, indem sie die verschiedensten Aufgaben im Haushalt des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden übernimmt. Angehörige gewinnen hierdurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz Ihren Lieben zu widmen.


Im Grunde zählt all das zur hauswirtschaftlichen Versorgung, was das Zuhause zu einem ordentlichen, funktionierenden sowie angenehmen Ort werden lässt. So kann eine Haushaltshilfe zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen:


  • Aufräumen und reinigen der Wohnung
  • Kochen und abwaschen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Blumen gießen
  • Müll trennen und entsorgen
  • Kleine Handwerksarbeiten (z.B. Glühlampen auswechseln)



Preise einer Haushaltshilfe und Abrechnung ab Pflegegrad 2


Je nachdem über welchen Anbieter Sie eine Haushaltshilfe beziehen, können die Preise stark variieren. 


Für die Finanzierung gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder privat bezahlen oder, wenn Sie einen Pflegegrad haben, Budgets aus Ihrer Pflegeversicherung nutzen.



Haushaltshilfe bei Pflegegrad


Bei Vorhandensein eines Pflegegrades können Sie sich die Kosten auch von der Pflegekasse zurückerstatten lassen. Ganz konkret können Sie hierfür das Pflegegeld oder auch das Budget der Verhinderungspflege nutzen. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine klare Aufschlüsselung der Budgets, über die Sie je nach Pflegegrad (PG) verfügen können. Mehr Informationen und eine ausführlichere Erklärung zu beiden Budgets finden Sie weiter unten im Text.

Hinweis zum Entlastungsbetrag


Seit einer Gesetzesänderung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, gilt seit Mai 2020 Folgendes:

Bis zum 30.9.2020 ist es Ihnen möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro auch über den SeniorenService abzurechnen. Dabei können auch nicht verwendete Budgets aus dem Vorjahr zur Anwendung kommen.

Voraussetzung:


  • Sie haben Pflegegrad 1


Generelles Vorgehen:


  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um Bestätigung zu erhalten, dass der SeniorenService für die temporäre Nutzung des Entlastungsbetrags in Frage kommt.
  • Dieser Schritt ist notwendig, da einzelne Krankenkassen zusätzlich zum föderalen System noch einmal andere Regelungen treffen können. Grundsätzlich sollte es jedoch kein Problem sein.



Mehr Informationen zum Pflegegeld


Das Pflegegeld ist ein monatliches Budget aus der Pflegeversicherung, das Pflegebedürftige unterstützt, die sich zu Hause durch Angehörige oder Freunde betreuen und pflegen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab (siehe oben).


Voraussetzungen


  • Die pflegebedürftige Person muss eine eingetragene Pflegeperson (pflegender Angehöriger) bei der Krankenkasse haben
  • Das Pflegegeld wird nur bei häuslicher Pflege gezahlt
  • Die pflegebedürftige Person wird nicht von einem Pflegedienst versorgt, der über die Pflegesachleistungen abrechnet


Abrechnung mit dem SeniorenService


  1. Buchen Sie individuelle und stundenweise eine Alltagshilfe über diesen Kontakt
  2. Begleichen Sie die monatliche Rechnung mithilfe der Pflegegeldauszahlung  bar oder per Banküberweisung.



Mehr Informationen zur Verhinderungspflege


Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung von Pflegepersonen und kann stundenweise in Anspruch genommen werden, z.B. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag vom SeniorenService


Voraussetzungen


  • bei der Pflegekasse gibt es seit mind. 6 Monaten eine durchgängig eingetragene Pflegeperson
  • die pflegebedürftige Person wird ambulant versorgt


Abrechnung mit dem SeniorenService


  1. Buchen Sie individuelle und stundenweise Ihre Alltagshilfe
  2. Begleichen Sie die monatliche Rechnung zunächst aus privaten Mitteln
  3. Reichen Sie die Rechnung dann zusammen mit dem Leistungsnachweis bei Ihrer Pflegekasse ein
  4. Erhalten Sie das Geld für die bezahlten Leistungen von der Kasse zurück